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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personalbezogenen Daten und alle weiteren zur Gestaltung und Umsetzung des Auftrags notwendigen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.
2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.1 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig.
2.2 Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten des Designers (Entwürfe, das Seitendesign, Navigationselemente, die Sourcecode für Webdesign oder 2d-Animationen o. ä.) unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Alle im Absatz 2.1 genannten Gestaltungsleitungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Programmcode der öffentlichen Seiten noch zu Testzwecken in Kopien verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4 Der Designer hat das Recht, auf der Hompage an zentraler Stelle der Website, bei 2d-Animationen im Abspann als Urheber genannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk darf der Designer einen direkten Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der Hompage (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Der Designer erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis als Referenz auf die Hompage des Kunden einzurichten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer, Schadensersatz zu fordern. Sofern der Designer allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Werkes nicht explizit zur Namensnennung auffordert, wird stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche verzichtet. Eine weitere Ausnahme bilden selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die Wiederum als Wiederverkäufer auftreten und den Designer um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
2.5 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen automatisch nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Designer dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagzahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4 über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines Nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Designvorschlägen, Drucküberwachung etc. werden nach den Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Fotos, Zwischenaufnahmen, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Designvorschlägen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.3 Die Bereitstellung der Inhalte und Informationen der Website oder anderen Projekten im Internet erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Der Designer übergibt alle zur Publikation verwendeten Dateien (Graphiken und Layouts), die mit Hilfe des Computers erstellt wurden, an den Auftraggeber in Maschinenlesbarer Form. Die vom Designer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Computerdaten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Computerdaten (z.B. *.psd Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor der Publikation der Website(s) oder von einzelnen Seiten sowie auch bei allen anderen Projekten sind dem Designer verbindliche Korrekturlisten vorzulegen.
6.2 Das Bereitstellen der vom Designer entwickelten und gestalteten Webseiten im Netz erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarungen in Namen und auf Rechnung des Kunden in der Regel durch einen Internet Service Provider (ISP). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Providers. Entgelte für Leistungen des Providers sind direkt an diesen zu leisten.
7. Haftung
7.1 Der Designer verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Layouts, etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über dem Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Der Designer verpflichtet sich seine Erfüllungshilfen auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungshilfen nicht.
7.3 Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Designer keine Erfüllungshilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.
7.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
7.6 Verträge zwischen Kunden und dem Designer und Internet Service Providern (ISP) werden direkt zwischen Kunden und ISP abgeschlossen. Haftung für mangelnde Leistungen des ISP (Übertragungsleistung, Erreichbarkeit, Skriptfunktionalität, Maildienst u. ä.) sind genauso ausgeschlossen wie finanzielle Forderungen des ISP an durch den Designer vermittelten Kunden. Insofern stellt der Auftraggeber den Designer von jeder Haftung frei.
7.7 Mit der Genehmigung von Entwürfen, mit der Bildschirmproduktion von Prototypen und mir der Freigabe der Gestaltung und Ausarbeitung der Website durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung dafür, daß die Webseiten weder im Inhalt noch in der Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder internationales Recht verstossen.
7.8 Für die vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte, Graphiken und Abbildungen entfällt jede Haftung durch den Designer. Der Auftraggeber haftet dem Designer gegenüber für Ersatz aller Schäden und für Freistellung von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlichen Vorschriften entstehen bzw. gegen den Designer erhoben werden.
7.9 Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass er das Recht hat, die Handelsmarken und Firmenzeichen zu benutzen, die er für sein in Auftrag gegebenes Projekt gewählt und an den Designer zur Einarbeitung in das entsprechende Design gegeben hat. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos und sonstigen Arbeiten haftet der Designer nicht.
7.10 Mit der Publikation und der Promoten der Website durch einen Internet Service Provider ist in der Regel die Dienstleistung des Designers abgeschlossen. Die Wartung und Pflege der Website wird bei Bedarf mit einem gesonderten Folgevertrag geregelt.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder auch grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Vertragsabschluss
9.1 Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden ausschließlich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zu den Bedingungen dieser AGB vom Designer angenommen.
9.2 Mündliche Nebenabsprachen oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
10. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
10.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
11. Terminabsprachen
11.1 Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Designer die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots oder Ausdrucken zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.
11.2 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
11.3 Bei vereinbarten Pauschalen hat der Auftraggeber das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absoluten Nichtgefallen der Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Berechnung des entstehenden Zusatzaufwandes auf Stundensatzbasis (EUR 50 netto).
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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